Aus dem Archiv

  • Ältestes Stadtrecht der Stadt Arbon

    Offnung der Stadt Arben vom 29.Januar 1255 aus dem Lateinischen übersetzt von Prof.Dr. Otto P.Clavadetscher Im Namen des Herrn, amen. Da wir Bürger von Arben von unseren Herren aufgefordert und ersucht worden sind zu sagen, was für Rechte unser ehrwürdiger Herr, der Bischof von Konstanz, dessen Vögte und der Meier und die Stadt Arben in Arben haben und haben sollen, (1) sprechen wir unter Eid, dass jedesmal, wenn unser Herr Bischof von den Bürgern Arbons fordert, dass sie ihm Treue und Huld schwören, ihm die Stadt bewahren und sie ihm zur Verfügung halten, wenn das Wohl seiner Kirche dies erfordert, Mehr darüber...
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